Dieser Artikel befasst sich mit Steuer als Abgabe. Für weitere Bedeutungen siehe Steuer (Begriffsklärung). |
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Definition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistung (keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens) gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Abgaben im engeren Sinne müssen hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden.
„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.
Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
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